Förderung für Photovoltaik im Landkreis Fürstenfeldbruck
Die Förderlandschaft für Photovoltaik hat sich grundlegend verändert. Wer heute nach dem großen Landeszuschuss sucht, den es in Bayern einmal gab, sucht vergeblich. Die entscheidenden Entlastungen liegen inzwischen auf Bundesebene – ergänzt um kommunale Programme, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bayern hat kein landesweites PV-Förderprogramm mehr; der Fokus liegt auf Bundesförderung.
- Auf Photovoltaik für Wohngebäude fällt keine Umsatzsteuer an – das wirkt wie ein Sofortrabatt.
- Die EEG-Einspeisevergütung ist über 20 Jahre gesetzlich garantiert.
- Der KfW-Kredit 270 finanziert Anlage und Speicher zinsgünstig.
- Kommunale Zuschüsse sind freiwillige Leistungen und müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Was auf Bundesebene sicher ist
Die wirksamste Entlastung ist die Umsatzsteuerbefreiung: Für Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an – weder auf Module und Speicher noch auf die Montage. Das senkt die Investition spürbar, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Zweite Säule ist die Einspeisevergütung nach dem EEG. Sie wird für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt und ist damit die einzige über Jahrzehnte kalkulierbare Größe. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt und wird regelmäßig angepasst – maßgeblich ist der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt.
Wer finanzieren möchte, kann den KfW-Kredit 270 nutzen. Er deckt Anlage und Speicher ab und wird über die Hausbank beantragt, nicht direkt bei der KfW.
- 0 % Umsatzsteuer auf PV für Wohngebäude – ohne Antrag
- EEG-Vergütung, 20 Jahre gesetzlich garantiert
- KfW-Kredit 270 über die Hausbank
- Steuerliche Vereinfachungen für kleine Anlagen
Kommunale Programme: lohnt der Blick
Neben der Bundesförderung legen einzelne Städte, Gemeinden und Landkreise eigene Zuschussprogramme auf – häufig für Speicher, Balkonkraftwerke oder Beratungsleistungen. In Bayern liegen kommunale PV-Zuschüsse dort, wo es sie gibt, meist im unteren vierstelligen Bereich.
Diese Programme sind freiwillige Leistungen. Sie können angepasst, ausgesetzt oder bei erschöpftem Budget eingestellt werden. Verbindlich ist immer die jeweils gültige Förderrichtlinie Ihrer Gemeinde.
Den besten Überblick nach Standort bietet der Energie-Atlas Bayern. Ergänzend lohnt der direkte Anruf bei Ihrer Gemeindeverwaltung – dort weiß man am schnellsten, ob aktuell Mittel bereitstehen.
Die wichtigste Regel: erst beantragen, dann beauftragen
Nahezu alle Zuschussprogramme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Wer erst den Auftrag erteilt und danach den Antrag einreicht, verliert den Anspruch – auch wenn alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt wären.
Als Maßnahmenbeginn gilt je nach Richtlinie bereits die Unterschrift unter den Liefer- oder Montagevertrag. Deshalb klären wir vor Vertragsschluss, ob ein Programm in Ihrer Gemeinde infrage kommt, und stimmen den Zeitplan darauf ab.
Der Kredit über die Hausbank folgt derselben Logik: Die Zusage sollte vorliegen, bevor der Auftrag ausgelöst wird.
Was wirklich über die Wirtschaftlichkeit entscheidet
So nützlich Zuschüsse sind – der weitaus größere Hebel liegt im Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis, jede eingespeiste bringt nur die Vergütung. Der Unterschied ist erheblich.
Eine sauber ausgelegte Anlage mit passendem Speicher schlägt deshalb in der Gesamtrechnung fast immer einen einmaligen Zuschuss auf eine schlecht dimensionierte Anlage. Zuschüsse sind ein Bonus, kein Fundament.
Häufige Fragen
Gibt es in Bayern noch eine Landesförderung für Photovoltaik?
Ein landesweites Zuschussprogramm für PV-Anlagen gibt es nicht mehr. Die Entlastung kommt heute überwiegend über Bundesregelungen wie die Umsatzsteuerbefreiung und die EEG-Vergütung, ergänzt um kommunale Programme.
Fördert der Landkreis Fürstenfeldbruck Photovoltaik?
Kommunale Programme wechseln und sind freiwillige Leistungen. Prüfen Sie den Energie-Atlas Bayern und fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung – dort ist der aktuelle Stand bekannt.
Muss ich die Umsatzsteuerbefreiung beantragen?
Nein. Bei Photovoltaik auf Wohngebäuden wird sie direkt in der Rechnung berücksichtigt, es fällt keine Umsatzsteuer an.
Kann ich Zuschuss und Kredit kombinieren?
Häufig ja, aber nicht immer. Die jeweiligen Richtlinien regeln, ob eine Kumulierung zulässig ist. Das prüfen wir im Einzelfall mit.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
In der Regel vor Beginn der Maßnahme – oft gilt bereits die Vertragsunterschrift als Beginn. Deshalb sollte der Antrag immer vor der Beauftragung laufen.
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